Erschließungsmaßnahme Bebauungsplan 18 Am Erkrather Weg

Für die Erschließung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Westen von Mettmann hat die Stadt Mettmann Flächen im Zuge der Bebauungspläne Nr. 18a und Nr. 18b entwickelt. Der Auftrag der Stadt Mettmann umfasste die Planung der erforderlichen Infrastrukturanlagen einschließlich Verkehrswege, Kanäle, Regenrück-haltebecken und Ver- und Entsorgungsleitungen.

Auftraggeber:

Kreisstadt Mettmann

Leistungen:

Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §41 HOAI, Lp 1-7
Objektplanung Verkehrsanlagem nach §45 HOAI, LP 1-7
Tragwerksplanung nach §49 HOAI, LP 1-3
Besondere Leistungen nach HOAI: Örtliche Bauüberwachung

Weitere Informationen
Lageplan